Das Arbeitsrecht schützt vorwiegend den Arbeitnehmer

Das deutsche Arbeitsrecht enthält wichtige Bestimmungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Grundsätzlich können durch Tarifverträge und durch den Arbeitsvertrag keine wirksamen Absprachen zu Ungunsten des Arbeitnehmers getroffen werden, Verbesserungen der gesetzlichen Regelungen sind möglich. Des Weiteren sind befristete Arbeitsverhältnisse nur in gesetzlich festgelegten Fällen fällig, bei unbefristeten Verträgen verfügt der Arbeitnehmer über einen zuverlässigen Kündigungsschutz.

Die Arbeitszeit

Das Arbeitsrecht sieht Höchstgrenzen der Tagesarbeitszeit ebenso wie der wöchentlichen Arbeitszeit vor. Im Normalfall soll der Arbeitnehmer nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten, eine kurzfristige Ausdehnung der Tagesarbeitszeit auf zehn Stunden ist jedoch möglich. Der Arbeitsvertrag soll Angaben über die vereinbarte Arbeitszeit enthalten, statt einer festen Stundenzahl lässt sich auch eine Mindestarbeitszeit vereinbaren. Wenn der vereinbare Arbeitsumfang aus durch den Arbeitgeber zu vertretenden Gründen, wozu auch ein technischer Ausfall von Maschinen gehört, nicht geleistet werden kann, steht dem Arbeitnehmer dennoch die Entlohnung gemäß der vereinbarten Arbeitszeit zu. Die Höhe der Entlohnung kann nur begrenzt frei vereinbart werden, da der gesetzliche Mindestlohn ebenso wie gültige Tarifverträge beachtet werden muss.

Der sichere Arbeitsplatz

Das Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen weitgehenden Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ein Vertragsverhältnis außerhalb der Probezeit nur lösen, wenn wichtige betriebliche Gründe oder ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorliegen; bei betrieblichen Gründen muss er zudem eine sozial gerechtfertigte Auswahl treffen. Die meisten Tarifverträge verlängern die relativ kurzen gesetzlichen Kündigungsfristen deutlich, wobei die verlängerten Fristen nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber maßgeblich sind. Das Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer auch für die Zeit nach dessen eigener Kündigung, da im Arbeitsvertrag vereinbarte Verbote eines Wechsels zur Konkurrenz in vielen Fällen als sittenwidrig eingestuft werden und ungültig sind. Befristete Arbeitsverträge sind nur eingeschränkt zulässig und können somit nicht zur Umgehung des Arbeitsrechts abgeschlossen werden.

Deutschland bietet Arbeitnehmern ideale Bedingungen

Das arbeitnehmerfreundliche Arbeitsrecht in Deutschland schützt den gegenüber dem Arbeitgeber schwächeren Vertragspartner bei Arbeitsverhältnissen. Die gelegentlich zu hörende Behauptung, dass die gesetzlichen Bestimmungen Neueinstellungen verhindern, ist nicht zutreffend, da kein Betrieb ohne eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern Umsätze und Gewinne erzielen kann. Die Erfahrungen zeigen, dass in Staaten ohne Arbeitnehmerschutz Einstellungen nicht schneller als in Deutschland erfolgen.

Mehr Infos gibt es auf Heldt-Zuelch.

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