Die Deutsche Policenmakler Bewertungs- und Vermittlungs-GmbH im Test

Der An- und Verkauf von Lebensversicherungen boomt in Zeiten, in denen sich die Verbraucher sehr unsicher sind, ob sie bei der Bank ihrer Wahl überhaupt ein günstiges Darlehen erhalten können für ihr Vorhaben. Dabei sind die Zinsen derzeit niedrig, bedingt durch die Senkung des Leitzins der EZB. Angebote für den Verkauf bzw. den Ankauf von Versicherungen gibt es sehr viele. Auf dem Portal http://www.lebensversicherung-verkaufen.net/deutscher-policenmakler/ findet man ein entsprechendes Angebot über die Konditionen der Deutschen Policenmakler Bewertungs- und Vermittlungs-GmbH (DPM). Dieses Unternehmen hat sich auf den An- und Verkauf von Lebensversicherungen spezialisiert. Die DPM hat maßgeblich am Aufbau und der Markteinführung der Policenbörse Deutschland mitgewirkt. Diese wird von der Börsen AG Hamburg-Hannover als außerbörsliche Handelsplattform betrieben. Die Abwicklung der Verkäufe und Ankäufe erfolgt durch die Deutscher Policenmakler Bewertungs- und Vermittlungs-GmbH. Verkaufen kann man über die Deutsche Policenmakler Bewertungs- und Vermittlungs-GmbH alle auf Euro abgeschlossene Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen.

Kriterien für den Verkauf

Es gibt allerdings auch einige Kriterien, die die Lebensversicherungen, die verkauft werden sollen, erfüllen müssen. Und zwar ist es nur möglich für den Ankauf Lebensversicherungen und Rentenversicherungen anzubieten, die einen Rückkaufswert ab 5.000 Euro haben. Der Ankauf für britische Fondspolicen – ausgestellt in Euro – ist ab 10.000,00 Euro Rückgabewert / Fondsguthaben möglich. Der Ankauf für alle deutschen Fondspolicen muss 15.000,00 Euro Rückgabewert / Fondsguthaben ausweisen. Die Vorteile eines Verkaufs für den Versicherungsnehmer liegen auf der Hand: Denn gegenüber der Kündigung behält die Versicherung die Todesfallleistung. Dies ist vor allem wichtig vor dem Hintergrund, wenn Angehörige im Todesfall auch noch ein Haus oder ein Fahrzeug abzuzahlen haben, das der Verstorbene (Versicherte) einst kaufte. Der Steuervorteil bei Verkauf der Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren ist ebenfalls gewährt.

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