Das deutsche Arbeitsrecht enthält wichtige Bestimmungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Grundsätzlich können durch Tarifverträge und durch den Arbeitsvertrag keine wirksamen Absprachen zu Ungunsten des Arbeitnehmers getroffen werden, Verbesserungen der gesetzlichen Regelungen sind möglich. Des Weiteren sind befristete Arbeitsverhältnisse nur in gesetzlich festgelegten Fällen fällig, bei unbefristeten Verträgen verfügt der Arbeitnehmer über einen zuverlässigen Kündigungsschutz.

Die Arbeitszeit

Das Arbeitsrecht sieht Höchstgrenzen der Tagesarbeitszeit ebenso wie der wöchentlichen Arbeitszeit vor. Im Normalfall soll der Arbeitnehmer nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten, eine kurzfristige Ausdehnung der Tagesarbeitszeit auf zehn Stunden ist jedoch möglich. Der Arbeitsvertrag soll Angaben über die vereinbarte Arbeitszeit enthalten, statt einer festen Stundenzahl lässt sich auch eine Mindestarbeitszeit vereinbaren. Wenn der vereinbare Arbeitsumfang aus durch den Arbeitgeber zu vertretenden Gründen, wozu auch ein technischer Ausfall von Maschinen gehört, nicht geleistet werden kann, steht dem Arbeitnehmer dennoch die Entlohnung gemäß der vereinbarten Arbeitszeit zu. Die Höhe der Entlohnung kann nur begrenzt frei vereinbart werden, da der gesetzliche Mindestlohn ebenso wie gültige Tarifverträge beachtet werden muss.

Der sichere Arbeitsplatz

Das Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen weitgehenden Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ein Vertragsverhältnis außerhalb der Probezeit nur lösen, wenn wichtige betriebliche Gründe oder ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorliegen; bei betrieblichen Gründen muss er zudem eine sozial gerechtfertigte Auswahl treffen. Die meisten Tarifverträge verlängern die relativ kurzen gesetzlichen Kündigungsfristen deutlich, wobei die verlängerten Fristen nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber maßgeblich sind. Das Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer auch für die Zeit nach dessen eigener Kündigung, da im Arbeitsvertrag vereinbarte Verbote eines Wechsels zur Konkurrenz in vielen Fällen als sittenwidrig eingestuft werden und ungültig sind. Befristete Arbeitsverträge sind nur eingeschränkt zulässig und können somit nicht zur Umgehung des Arbeitsrechts abgeschlossen werden.

Deutschland bietet Arbeitnehmern ideale Bedingungen

Das arbeitnehmerfreundliche Arbeitsrecht in Deutschland schützt den gegenüber dem Arbeitgeber schwächeren Vertragspartner bei Arbeitsverhältnissen. Die gelegentlich zu hörende Behauptung, dass die gesetzlichen Bestimmungen Neueinstellungen verhindern, ist nicht zutreffend, da kein Betrieb ohne eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern Umsätze und Gewinne erzielen kann. Die Erfahrungen zeigen, dass in Staaten ohne Arbeitnehmerschutz Einstellungen nicht schneller als in Deutschland erfolgen.

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Seit mehreren Jahrzehnten sind mit dem Arbeitsrecht die Rechte von Arbeitnehmern, aber auch von Arbeitgebern gesichert. Man unterscheidet in Individualarbeitsrecht, das die Verhältnisse zwischen einzelnen Personen der jeweiligen Seite regelt, und Kollektives Arbeitsrecht, das für die Verhältnisse zwischen Vertreterorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber verantwortlich ist.

Die Geschichte des Arbeitsrechts ist dabei eine lange. Bereits im Altertum, als die Arbeitsverhältnisse noch von Sklaverei gekennzeichnet waren, war es Bestandteil der Rechtsprechung, wurde jedoch auf Grund der vorliegenden Ereignisse kläglich vernachlässigt. Als bedeutenden Beginn des Arbeitsrechts in Deutschland betrachtet man heute die Zeit der Kapitalisierung der Arbeit, die gegen Ende des 18. Jahrhunderts einsetzte. Etwa 100 Jahre später, 1869, wurden Jugendarbeitsschutz, ein Verbot der Kinderarbeit und ein Sozialversicherungsrecht in die Gesetzbücher aufgenommen, während der Weimarer Republik wurden diese Gesetze erweitert und neue kamen hinzu. Zu dieser Zeit fand auch ein Ausbau des Kollektiven Arbeitsrechts statt, Betriebsräte sollten den Grundstein eines dreistufigen Rätesystems bilden. Seit 1926 ist das Arbeitsrecht gerichtbar, das heißt, werden sich die Parteien auf Grund bestehender Verträge oder durch Hinzunahme ihrer Vertreter in Streitpunkten nicht einig, wird dieser Streit vor einem Gericht ausgetragen und gegebenenfalls entschieden.

Im Zuge der NS-Herrschaft wurden Räte und Gewerkschaften aufgelöst und verboten, da diese nicht mit der Staffelung nach dem Führerprinzip vereinbar waren. Allerdings baute man zu dieser Zeit das Arbeitsvertrags- und das Arbeitsschutzrecht aus.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Gewerkschaften wieder zugelassen, ebenso wie Betriebsräte – beide wurden vermehrt gegründet. 1952 wurde dann das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen, 1976 durch das Mitbestimmungsgesetz dir Mitbestimmung in Großbetrieben ausgebaut.

Bis heute sind die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Arbeitsverträgen geregelt, die zu Beginn des Arbeitsverhältnisses aufgesetzt werden und von beiden Parteien unterschrieben werden müssen. Solche Arbeitsverträge umfassen beispielsweise Regelungen zu Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen und ähnliches. In Zeiten moderner Medien können darin außerdem Sondervereinbarungen zum Beispiel zur Nutzung des Internets während der Dienstzeit und die entsprechenden Konsequenzen bei privater Nutzung geregelt sein. Mit dem Arbeitsrecht sind werden aber in solchen Verträgen nicht nur die Rechte der beiden Parteien festgehalten, sondern auch die Pflichten. Diese stehen häufig in wechselseitiger Wirkung: So wie der Arbeitnehmer das Recht auf eine Entlohnung seiner Arbeit hat, so hat er gleichzeitig die Pflicht, seine Arbeitskraft im geregelten Rahmen zur Verfügung zu stellen.