Vier-Wochen-Frist nach Hauskauf für Gebäudeversicherung

Beim Kauf von einem Gebäude muss man auf sehr viele Dinge achten. Dies fängt schon bei der ersten Besichtigung an. Hier sollte man auf Bauschäden achten und darauf, dass auch genügend Zimmer für die Familie vorhanden sind. Idealerweise hat jedes Kind sein eigenes Zimmer. Wenn man das richtige Haus gefunden hat, sollte man natürlich die kommenden drei Monate noch versuchen zu überstehen, die man in den alten angemieteten vier Wänden verbringen muss. Zwischendurch kommen dann noch einige aufreibende Termine bei Notar und auch bei der Bank. Beim Notar bekommt man mehrfach etwas vorgelesen, bei der Bank muss man um einen Kredit feilschen. Dies erfordert aber nicht nur Verhandlungsgeschick, sondern auch Geschick darin, dass man zuvor für eine gute Bonität sorgt. Vielleicht sollte man zuvor mal einen Blick in die eigene Schufa wagen, weil sich dort unter Umständen der eine oder andere Stolperstein verstecken kann, der die Aufnahme von einem Kredit nahezu unmöglich macht. Hat man dann den Einzugstermin aber endlich vor Augen, muss man sich auch noch einmal um einige Dinge kümmern. Hierzu gehört vor allem, dass man einen sehr intensiven Blick auf die Gebäudeversicherung wirft, die der Verkäufer des Hauses bereits abgeschlossen hat.

Neue Gebäudeversicherung

Das Recht die Gebäudeversicherung bei einem neuen Anbieter abzuschließen hat der Käufer einer Immobilie allerdings erst dann, wenn der Grundbucheintrag erfolgt ist. Das heißt wenn die Lösung des alten Besitzers vollzogen wurde. Dann tritt die Vier-Wochen-Frist für die Kündigung bzw. den Wechsel der Gebäudeversicherung in Kraft. Binnen von diesem Zeitraum hat der neue Hausbesitzer die Möglichkeit einen neuen Anbieter für die Gebäudeversicherung zu finden und die alte Gebäudeversicherung zu kündigen. Hierbei handelt es sich um ein einmaliges Sonderkündigungsrecht. Die günstigste Gebäudeversicherung finden kann man im Internet.

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